Hallo,
im Internet habe ich dies noch gefunden:
"
WechselkennzeichenEin Wechselkennzeichen kann
für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn
diese in
dieselbe Obergruppe ( Kraftrad, Kraftwagen etc. ) fallen und
die Kennzeichentafeln desselben Formates auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden, es wird jedoch nur eine Zulassungsbescheinigung|, in der alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausgestellt. Für die zugelassenen Fahrzeuge wird nur jeweils eine hintere und eine vordere Kennzeichentafel ausgefolgt.
Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
HaftpflichtversicherungDie Prämie ist für das prämienhöhere Fahrzeug (PS/KW stärkster PKW bzw. Hubraum stärkstes Zweirad) zu bezahlen.
KaskoversicherungFür das Fahrzeug mit der höchsten Versicherungsprämie sind 100 % der Prämie zu bezahlen. Für die Fahrzeuge mit niedriger Prämie sind in der Vollkasko 50 % und in der Teilkasko 66,6 % der Prämie zu bezahlen. Kaskoarten und Selbstbehaltsvarianten können für jedes Fahrzeug individuell ausgewählt werden.
AssistanceDie Pannenhilfe ist für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens gültig, kein Prämienzuschlag.
InsassenunfallversicherungDie Versicherung ist für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens gültig, kein Prämienzuschlag.
RechtsschutzversicherungDie Versicherung ist für alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens gültig, kein Prämienzuschlag.
Motorbezogene VersicherungssteuerDie Steuer muss nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuereinstufung bezahlt werden (in der Regel das PS/KW Stärkere). Ausnahmen können nur bei der Kombination von Fahrzeugen mit/ohne Katalysator vorkommen, aufgrund der höheren Besteuerung von Fahrzeugen ohne Katalysator.
fällig wird auch:
pro zugelassenem Fahrzeug die Zulassungsgebühr:
Behördenanteil: EUR 109,--
Bearbeitungsleistung: EUR 39,30
Begutachtungsplakette: EUR 1,45
und
einmal die entsprechenden Kosten für die Kennzeichentafeln:
Pkw und Lkw: EUR 18,--
Motorrad: EUR 9,80
( Quellen: zuritel.at, help.gv.at ) "
Gruß
TW
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