Hallo firefighter162,
dies habe ich über google gefunden:
" Der TÜV sagte mir folgendes:
Ob Riemen oder Haltebügel hängt von der Größe des Sitzbrötchens ab.
Die Sitzbank muss im 2Personenbetrieb mindestens 60cm lang sein und einen Haltebügel besitzen. Ab 65cm Länge ist auch ein Halteriemen zulässig.
Auf der Suche nach gesetzlichen Grundlagen für diese Aussage, fand ich in der StVZO bisher nur folgenden Text:
Zitat:
§ 61
Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. "
Gruß
TW