[ironie]Steffen, das kommt jetzt ganz drauf an. In gewisser Weise würde diese Regelung durchaus helfen zu erkennen, wo jemand
wirklich herkommt. Ich wäre beispielsweise schon dafür, dass ein Holländer, der nach Deutschland zieht, trotzdem sein gelbes Nummernschild behalten muss, damit wir auch weiterhin gewarnt sind. Alternativ wäre in diesem Fall die Anbringung eines Aufklebers mit einem großen A auf der Heckklappe (wobei A natürlich für Anfänger steht und nicht für Ausländer)
[/ironie]
Was mich viel mehr ärgert, ist diese inkonsequente Gesetzgebung. Dabei bekommt man irgendwie das Gefühl, dass dauernd etwas geändert wird, DAMIT etwas geändert wird. Und nicht, weil es Sinn macht.
Im Großraum München ist es beispielsweise so, dass Fahrer mit den Kennzeichen DAH (Dachau) und FFB (Fürstenfeldbruck) generell mit gerümpfter Nase betrachtet werden. Warum das so ist, weiß ich selbst nicht und es ist mit Sicherheit auch ein Stückweit "Lokalrassismus" dabei. Und ich muss aus eigener Erfahrung sagen: Diese Sichtweise ist größtenteils durchaus berechtigt. Wenn man sich in München bei der Fahrweise eines Autofahrers vors Hirn schlägt, hat dieser mit großer Wahrscheinlichkeit ein DAH / FFB oder ein ganz gelbes Nummernschild.
Jetzt ist es so, dass ich als "alteingesessener" Bewohner des Landkreises Starnberg in den Landkreis Fürstenfeldbruck umgezogen bin - genauso wie Melanie. Gar kein Problem, dachten wir uns damals. Wir behalten auf dem Papier unsere bisherigen Wohnorte als Zweitwohnsitz - und unsere Fahrzeuge behalten ihre STA-Kennzeichen. Das war zwar rechtlich nicht ganz lupenrein, weil die Fahrzeuge eigentlich dort hätten angemeldet sein müssen, wo sie "die größte Zeit stehen" - aber das prüft eh niemand nach.
Vor ein paar Jahren wurde dann die Regelung abgeschafft, dass Fahrzeuge auf den Zweitwohnsitz laufen. Das neue Auto und die neue VFR bekamen also zwangsläufig ein FFB-Kennzeichen. Nur die CB behielt STA. Dann trudelte an Meli ein Brief ins Haus, dass Gilching (ihr bisheriger Wohnort im Kreis STA) nun eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Also gab sie diesen auf und musste daher auch die CB ummelden. Ich habe meinen Zweitwohnsitz noch immer in Weßling (ebenfalls Kreis STA), muss aber bis heute keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Deswegen hab ich ihn noch, brauche ihn aber nicht mehr. Würde jetzt auch bei uns die Regelung greifen, dass man sein Kennzeichen behalten kann, hätte wenigstens die CB noch STA. Soviel zur Konsequenz und Sinnfreiheit unserer Gesetzgebung.