Autor Thema: Neufahrzeug  (Gelesen 1414 mal)

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Neufahrzeug
« am: 10. Februar 2006, 21:36 »
Bis zu einem Alter von 12 Monaten dürfen Motorräder nach einem Urteil des Langerichtes Berlin ( Aktenzeichen 18 O 452/03 ) als Neufahrzeug angeboten werden.

Auch der Begriff "fabrikneu" sollte vorsichtig eingesetzt werden, da eine längere Standzeit den Wert gegenüber wirklich "fabrikneuen" Motorrädern deutlich mindert.

Der Begriff Lagerfahrzeug mit einer Preisreduzierung gaukelt hier nichts vor und empfiehlt sich daher.

Fahrzeuge mit Tageszulassung gelten dann noch als Neufahrzeug, wenn sich nicht längere Zeit in Gebrauch waren ( ( Vorführer ) und diese Tageszulassung es dem Händler ermöglicht, einen deutlichen Preisnachlass zum Listenpreis zu gewähren ( Urteil des BGH / Aktenzeichen VIII ZR 109/04 ).

Wird der Käufer über das Alter des Motorrades getäuscht , dass er angeblich als fabrikneu gekauft hat ( älter als 12 Monate ), kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und das Motorrad gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.


Gruß

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