Autor Thema: Ärger mit der Versicherung - Ombudsmann  (Gelesen 1854 mal)

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Ärger mit der Versicherung - Ombudsmann
« am: 19. März 2006, 11:36 »
Diesen Thread habe ich bereits am 19. Oktober 2005 ins Forum cb500.de gestellt.

 
Hallo,

wer mit seiner Versicherung im Clinch liegt, muß nicht gleich die Gerichte bemühen.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof - Herr Wolfgang Römer - schlichtet - kostenfrei - seit einigen Jahren als Versicherungsombudsmann Konflikte zwischen Versicherten und Versicherern (Assekuranz) in allen Versicherungssparten ( mit Ausnahme der Privaten Krankenversicherung [PKV] ).

Die Versicherer müssen sich bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro an die Entscheidungen von Herrn Römer halten. Bei einem Streitwert über 5.000 bis zu 50.000 Euro kann er Empfehlungen abgeben ( die sicher nicht ungehört bleiben ).



Bei der Krankenversicherung schlichtet - kostenfrei - der PKV-Ombudsmann - Arno Surminski -, der aber hier nur Empfehlungen aussprechen kann.



Versicherte können sich auch an die Aufsichtsbehörde BaFin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) wenden.

Diese Aufsichtsbehörde muß die Anzahl der Beschwerden - gestaffelt nach Versicherungsgesellschaften und Sparten - veröffentlichen und aus diesem "Ranking" lassen sich ja direkt Rückschlüsse auf Service und Kundenfreundlichkeit der Versicherungen ziehen - Du bist nicht berechtigt, Links zu sehen. Registrieren oder Einloggen.




Adressen:

Versicherungs-Ombudsmann

Wolfgang Römer

Tel. 01804 / 22 44 24

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PKV-Ombudsmann

Arno Surminski

Tel. 01802 / 55 04 44

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Aufsichtsbehörde BaFin

Tel. 0228 / 410 80

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Gruß

TW


Ombudsmann

Der Begriff "Ombudsmann" stammt aus Skandinavien. Dort gab es vor zweihundert Jahren den ersten Ombudsmann, der Bürger vor unberechtigten staatlichen Eingriffen schützte.

Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Sie werden von der Versicherungswirtschaft finanziert, sind aber neutral und unabhängig.

Damit der Ombudsmann in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die BaFin ist noch nicht eingeschaltet und es läuft noch kein Gerichtsverfahren. Bis zu 5.000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann entscheiden. Wenn der Streitwert darüber liegt, kann er nur Empfehlungen abgeben.

Es gibt zwei Ombudsmänner ( mit mehreren Mitarbeitern )  - den Versicherungs-Ombudsmann und den PKV-Ombudsmann ( Private Kranken-und Pflegeversicherung ).