Autor Thema: Kfz.-Steuer  (Gelesen 2074 mal)

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Kfz.-Steuer
« am: 19. März 2006, 12:06 »
Diesen Thread habe ich bereits am 18. November 2005 ins Forum gestelllt.

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Säumige Kfz-Steuerzahler sollen in NRW künftig keine Chance mehr haben.

Mit In-Kraft-Treten der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
greifen folgende Regelungen:


a) Wer ab 1. November 2005 ein Auto zulassen will, muss beim Straßenverkehrsamt eine Einzugsermächtigung abgeben.


b) Ab 1. Januar 2006 darf kein Halter mehr Autos anmelden, wenn er mit der Kfz-Steuer im Rückstand ist.


c) Ab 1. Januar 2007 müssen säumige Zahler für ein Jahr im Voraus zahlen.


Laut dem Finanzministerium sind im vergangenen Jahr ( eins. der Vorjahre ) 33 Millionen Euro an Kfz-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt worden - davon konnten 9 Millionen gar nicht mehr eingetrieben werden.

Bei mehreren hunderttausend Einzelfällen fallen hohe Mahn- und Vollstreckungskosten an, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Steuerrückstand stehen - im Durchschnitt seien dies nur 160 Euro je Fall.

Die Steuerzahler, die ihre KFZ-Steuer rechtzeitig entrichten, können es zudem nicht nachvollziehen, dass andere Halter ihre Fahrzeuge zulassen können, obwohl sie Rückstände bei den Finanzämtern haben.


Nach Ansicht von Innenminister Dr. Ingo Wolf profitieren aber auch die Kommunen von dem neuen Zulassungsverfahren - die zusätzliche Arbeit der Kfz.-Stellen werde vom Land NRW erstattet.

Die Zahl der auf Veranlassung der Finanzämter zwangsweise abgemeldeten Fahrzeuge werde sich mit diesem neuen Zulassungsverfahren voraussichtlich deutlich reduzieren.



Gruß

TW