ich habe heute mit der Bußgeldstelle der Stadt Flensburg telefoniert und mich nach der Sachlage erkundigt.
Ein Motorrad, dass auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parkt muss genau wie alle anderen Parker einen Parkschein kaufen und diesen am Fahrzeug anbringen. Die Ausrede 'ja wie denn ohne dass er evtl. geklaut wid' gilt nicht.
Dieser Parkschein besteht aus zwei Teilen. Der größere Teil muss beim Fahrzeug bleiben und den abgetrennten kleineren Teil kann man an sich nehmen und behalten. Wenn ein Motorradfahrer ein Knöllchen bekommt, weil er ohne Parkschein auf einem solchen Parkplatz steht (weil der Parkschein geklaut wurde), kann er mit der kleineren Hälfte des Parkscheines nachweisen, dass er unschuldig ist. Das Bußgeldverfahren wird dann niedergeschlagen.
Das gleiche Problem haben auch die Cabriofahrer.
So wird es jedenfalls in Flensburg gehandhabt.
Lorenz