Tagfahrleuchten sind zusätzl. Leuchten nach vorne, die heller sind als das Standlicht, aber dunkler als das Abblendlicht, denn sie sollen ja dafür sorgen, dass man gesehen wird, brauchen aber nichts auszuleuchten.
Man sollte sie allein einschalten können, also ohne Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung.
Bisher bietet die noch kaum ein Fahrzeughersteller in Deutschland an, aber es ist das Ziel, nach Einführen der Lichtpflicht am Tage, die Fahrzeuge damit auszurüsten, da die halt weniger Energie und damit weniger zusätzlichen Sprit verbrauchen als Rundum-Abblendlicht.
Für Motorräder ist das nicht vorgesehen; für Motorräder bleibt die Abblendlicht-Pflicht.
Und für Dippelschisser: "Tagfahrlicht" heißt die Pflicht, Licht am Tag einzuschalten. Das kann geschehen durch das Einschalten des Abblendlichts oder oben beschriebener Tagfahrleuchten.
Wenn die Autos so ausgerüstet sind, wie beabsichtigt (und vorgeschrieben), sollte das, was Claudschi schreibt, nicht passieren können: Die Tagfahrleuchte geht an, sobald der Motor läuft. Da mit ihr aber keine Instrumentenbeleuchtung brennt, sollte der Fahrer, wenn's dunkel wird, schon merken, dass er kein richtiges Licht an hat. Schaltet er das Abblendlicht dann ein, müssen die Tagfahrleuchten ausgehen.