Es gibt bei uns eine schöne kurvige Strecke zwischen zwei Dörfern von ca. 5km Länge. Dort ist die Geschwindigkeit begrenzt auf 60km. Als Motorradfahrer ärgert mich das - als Mutter weiß ich, daß genau auf dieser Strecke zwei Kinder im eigenen Garten totgefahren wurden von einem zu schnellen Autofahrer, der den Gartenzaun niedermähte und die Kinder gleich mit! Nur weil er mal eben sein neues Auto ausprobieren wollte, die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und von der Straße flog!
Wer die Geschwindigkeit in solchem Maße überschreitet braucht überhaupt keinen Führerschein mehr - ist meine Meinung!
Ich verstehe deinen Standpunkt. Allerdings musst du unterscheiden zwischen überschreitung der
maximal erlaubten Geschwindigkeit, und Überschreiten der
technisch möglichen Geschwinigkeit.
Das sind oft riesen Unterschiede. Wenn es sich um eine Gerade Strecke oder um leicht gezogene und übersichtliche Kurven handelt, dann kann man gefahrenlos schneller fahren als die Sesselpupser vom Staat vorgeben.
Da ist es keine Kunst wenn man Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 80 km/h schafft.
Manchmal kann aber sogar die maximal Erlaubte Geschwindigkeit zuviel sein, und Kurven oder Kreuzungssituationen die mit 70 beschränkt sind, sind bei weiten nicht mit 70 passierbar.
Mir fallen gerade zu beiden Fällen gute Beispiele in und um Kärnten ein. Leider macht der Staat diese Unterscheidung nicht.
Moment, das muss ich korrigieren, der STaat unterscheidet das sehr wohl. Nämlich bei der Positionierung von Radarkästen. Die stehen nämlich immer dort, wo man auch Gefahrlos schneller fahren kann, und es auch tut