Hallo Cello1,
habt ihr schon an Ersatz gedacht?
Wieder so einen Baum oder einen Amberbaum, Tulpenbaum..?
Bei uns in NRW sind für Bäume folgende Grenzabstände einzuhalten:
1. mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar
a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche (Fagus silvatica) und sämtliche Arten der Linde (Tilia), der Platane (Platanus), der Roßkastanie (Aesculus), der Eiche (Quercus) und der Pappel (Populus)
4,00 m,
b) allen übrigen Bäumen
2,00 m.
Gruß
TW